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Wilhelm Liborius Endomiro – verschleppt von Surinam nach Schloß Neuhaus

Am 24. Februar 1764 bestiegen Moritz Renneke[1] und seine junge Frau Margareta Wilhelmina Liedstrum in Paramaribo, der Hauptstadt der niederländischen Kolonie Surinam, ein Handelsschiff der Westindischen Handelskompagnie, um über Amsterdam in Moritz Rennekes westfälische Heimat zu reisen. Moritz Renneke kam gebürtig aus Delbrück-Westenholz im Hochstift Paderborn und wollte dort sein ihm nach Delbrücker Recht zustehendes väterliches Erbe, eine kleine, dem Landesherrn eigenbehörige Stätte[2], antreten. Seine in Paramoribo geborene und aufgewachsene Frau Margareta Wilhelmina Liedstrum hatte er 1762 in ihrem Geburtsort geheiratet. Im Gepäck hatten sie einen Schießbogen, zwei Holzsäbel und eine Wachspresse aus indigener Produktion als Souvenir für Moritz Rennekes Eltern.[3] Das Ehepaar Renneke reiste nicht allein, sondern wurde von einem vielleicht zehnjährigen Jungen begleitet, der nach ihrer Ankunft in Paderborn als „Mohrenschlavenkind“ bezeichnet wurde. Das Kind, das fortan zumeist als „Æthiops“ beschrieben wurde, muss aufgrund seiner sehr dunklen Hautfarbe in Paderborn eine Sensation dargestellt haben, weil sein Anblick den gewöhnlichen Erfahrungshorizont sprengte. Hinzu kam, auch dies war eine unerhörte Sensation, dass das Kind ein Heide, also noch ungetauft war. Zweifelsohne wollte sich Moritz Renneke, der 1748 durch Urteil des Paderborner Weltlichen Hofgerichts aufgrund eines Diebstahls seines Vaterslandes verwiesen worden war, bei seiner Rückkehr als erfolgreicher Kolonialreisender und Geschäftsmann präsentieren, um die alte Schmach der Verurteilung wettzumachen. Das Kind diente ihm als lebendiger Beweis für seinen beruflichen Erfolg im Ausland und dürfte zweifelsohne dafür gesorgt haben, dass er wieder in aller Munde geriet. Aufgrund der absoluten Singularität des Geschehens galt er noch viele Jahre später als der, der „damahlen den Mohren mit aus Indien brachte,“[4] wobei „Indien“ nicht wörtlich, sondern im übertragenen Sinn zu verstehen ist. Die Daheimgebliebenen hatten zudem kaum ein Vorstellungsvermögen über die Unterschiede zwischen den Routen der Westindischen- und der Ostindischen Handelskompagnie. Die erstere unterhielt eine Dreiecksverbindung zwischen Amsterdam, der westafrikanischen Küste, wo Sklaven verladen, und Surinam im Nordosten Südamerikas, wo die Sklaven als Arbeitskräfte vor allem in Zuckerrohr-, Baumwoll-, Kakao- und Kaffeeplantagen eingesetzt wurden. Die Ostindische Handelskompagnie hielt über das Kap der Guten Hoffnung die Verbindung nach Jakarta, der heutigen Hauptstadt Indonesiens, die im 18. Jahrhundert Batavia genannt wurde.

Das Elternhaus von Moritz Renneke in Delbrück-Westenholz, laut Inschrift auf dem Torbogen erbaut von seinen Eltern 1737. Die Jahreszahl wurde bei einer Neuausmalung fälschlicherweise zu 1797 verändert. In diesem Haus präsentierte Moritz Renneke 1764 den „Mohrensklavenjungen“ seinem Vater und seiner Stiefmutter (Foto: Yvonne Püttmann, 2016).

Moritz Renneke präsentierte kurz nach seiner Ankunft im Mai 1764 das von ihm aus Surinam mitgebrachte Kind dem 1763 zum Fürstbischof gewählten Freiherrn Wilhelm Anton von der Asseburg, der im Residenzschloss in Neuhaus seinen beständigen Wohnsitz eingerichtet hatte. Der Landesherr konnte der Versuchung nicht widerstehen, den ihm angebotenen Jungen in seinen Hofstaat aufzunehmen. Die Quellen verschweigen, welchen Preis der Fürstbischof zu bezahlen bereit war. Anscheinend ging das Kind ohne einen Übergabe- oder Kaufvertrag in die Hände des Fürsten über. Was mögen Moritz Renneke und Margarethe Wilhelmine Liestrum dem Kind erzählt haben? Welche Ängste mag der kleine Junge in dem ihm fremden Land unter ihm fremden Menschen mit anderer Sprache ausgestanden haben? Nach der Übergabe des Kindes an den Fürstbischof scheint es keinerlei weiteren Kontakt mehr zwischen dem Ehepaar Renneke und dem Jungen aus Surinam gegeben zu haben. Quellenmäßig greifbar wird der Junge in Paderborn zuerst deswegen, weil er noch nicht getauft war. Der bischöfliche Landesherr sah es deshalb als seine erste Pflicht an, das Kind umgehend taufen zu lassen. Unbekannt bleibt, ob der Junge bereits durch das Ehepaar Renneke mit Inhalten des christlichen Glaubens und dem Vollzug christlicher Riten wie der Taufe in Berührung gekommen war oder ob er vor seiner Taufe eine zumindest rudimentäre Einführung in den katholischen Glauben erhielt, sofern er der plattdeutschen Sprache, die in Paderborn landläufig gesprochen wurde, denn annähernd mächtig war. Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg setzte sich mit dem Paderborner Domdechant Wilhelm Joseph von Weichs zu Körtlinghausen in Verbindung, um die Mitglieder des Paderborner Domkapitels zu ersuchen, aus ihren Reihen dem Jungen einen Paten, der ihm namens des Kapitels die Taufnamen geben sollte, zu benennen. Dieses Ansuchen des Fürstbischofs trug der Domdechant am 30. Mai 1764 den versammelten Domherren vor, indem er berichtete, ein gewisser Mann aus Westenholz, der lange Zeit in „Ostindien“ gewesen sei, habe ein „Mohrenschlavenkind“ mitgebracht, dass der Bischof noch am selben Tag taufen wolle. Das Domkapitel entschied, den Domdechanten zur Taufe zu entsenden und dem Kind die Namen Wilhelm Liborius geben zu lassen.[5] Höchstpersönlich taufte der Bischof das Kind in seiner Neuhäuser Schloßkapelle. Das Außerordentliche dieses Geschehens lässt sich quellenmäßig daran ablesen, dass die Taufe zweifach dokumentiert wurde. Im Taufregister der Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde, Schloß Neuhaus, vermerkte der Pfarrer, der Fürstbischof habe am 30. Mai 1764 einen „Æthiops seu Mauritanus“ namens „Endorimo“ getauft, der in der Taufe die Namen Wilhelmus Liborius Felix Maria erhalten habe. Paten seien das gesamte Domkapitel sowie die Schwester des Fürstbischofs, die hochwürdigste Frau Maria Magdalena von der Asseburg, geworden.[6] Der fürstbischöfliche Hofkaplan vermerkte im Weiheregister des Fürstbischofs ebenfalls das Taufgeschehen, datierte es aber wohl irrtümlich auf den 18. Mai 1764. Auch er bezeichnet den Täufling als „Æthiops“, dessen Nachname Endomarino laute. Paten seien namens des Domkapitels der Domdechant Freiherr von Weichs geworden sowie Maria Magdalene Freiin von der Asseburg,[7] die von 1738 bis zu ihrem Tod 1776 das Amt der Äbtissin des kaiserlich-freien und adeligen Damenstifts Neuenheerse bekleidete.

Der Taufeintrag von Wilhelm Liborius Felix Maria Endomiro datiert vom 30. Mai 1764 (Pfarrarchiv St. Martin, Schloß Neuhaus, Kirchenbuch Bd. 3 der Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde, Schloß Neuhaus, S. 120. Foto: Jacek Szura, Erzbistumsarchiv Paderborn).

Es ist unbekannt, wo Wilhelm Liborius Endomiro, der nach dem Rufnamen des Fürstbischofs und dem Paderborner Dom-, Stadt- und Bistumspatron benannt worden war, in den Jahren nach seiner Taufe aufwuchs, ob er in der Residenz in Neuhaus, bei seinem Paten, dem Domdechant, in Paderborn oder unter der Aufsicht seiner Patin im Damenstift in Neuenheerse lebte. Erstmals wird er zehn Jahre nach seiner Taufe am 3. September 1774 wieder greifbar. An diesem Tag wurde er in Schloß Neuhaus einziger Pate eines Sohnes der Eheleute Joseph Müller und Anna Maria Beerhorst, der die Vornamen Wilhelm Anton erhielt. Der Pate wird im Taufregister als Wilhelm Antonius Endomiro, „Æthiops“, bezeichnet.[8] Anscheinend war er im Kreis oder im Umfeld der Neuhäuser Schlossbediensteten integriert, so dass er gebeten wurde, das Patenamt zu übernehmen. Doch zugleich blieb er ein Exot. Dies verrät der überflüssige Zusatz „Æthiops“ zu seinem Namen, der herausstreicht, dass er weiterhin als etwas Besonderes erachtet wurde, wobei die Bezeichnung keineswegs eine rassistische Diskriminierung enthielt, sondern nur das andersartige Aussehen zum Ausdruck brachte. Im 18. Jahrhundert waren an vielen bedeutenden wie provinziellen europäischen Höfen „Hofmohren“ modern. Gleichwohl waren sie rar und galten aufgrund ihrer Hautfarbe und Physiognomie als exotisch. Die Wilhelm Liborius Endomiro übertragenen Aufgaben in der Neuhäuser Residenz sind den Quellen leider nicht zu entnehmen. 1781 wird er zwei Mal in der einzigen erhaltenen Hof-Rechnung der Residenz genannt, allerdings nicht namentlich. Wie den Pedellen, dem Pagen und den Heiducken wurde auch dem „Mohren“ die Dienstkleidung gestellt, die durch „Knöpfe und Krempe“ geschmückt war. Sein „Beruf“ und Status war demnach der eines „Mohren“. Ob er in dieser Stellung glücklich war, lässt sich schwer einschätzen. Unglücklich entwickelte sich eine sexuelle Begegnung im Dezember 1777. Er hatte Maria Magdalena Busch aus Haaren kennengelernt, die als Dienstmagd beschäftigt gewesen sein dürfte. Wahrscheinlich führte die eingetretene Schwangerschaft zur Heirat des Paares am 24. Februar 1778 vor der versammelten Pfarrgemeinde in der Pfarrkirche von Schloß Neuhaus.[9] Der Fürstbischof hatte eigens schriftlich seine Zustimmung zur Eheschließung erteilt. Auch war das Aufgebot des Brautpaares ordnungsgemäß erfolgt. Im Traueintrag wird der Bräutigam Wilhelm Liborius Felix Endomiro erneut als „Æthiops sive Mauritanus“ bezeichnet, wobei erneut kaum an Herkunftsländer zu denken ist, sondern wiederum die Hautfarbe und Physiognomie des Bräutigams zum Ausdruck gebracht werden sollte. Am 16. September 1778 ließen Wilhelm Liborius Felix Endomiro, „Æthiops“, und Maria Magdalena Busch ihre Tochter Maria Margaretha Elisabeth taufen, die Maria Margaretha Elisabeth Platzbeckerin und den Stallmeister Paulus Banck als Paten erhielt.[10] Das Kind starb am 17. Januar 1783 in Schloß Neuhaus im Alter von viereinhalb Jahren.[11] Weitere Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. 1780 scheint Wilhelm Liborius Endomiro noch mit seiner Frau zusammen gewesen zu sein, denn am 10. Februar dieses Jahres übernahm er die Patenschaft von Maria Catharina Magdalena Pohlschmidt, die ihre ersten beiden Vornamen von ihrer ersten Patin Maria Catharina Sarncke und den dritten Vornamen von Maria Magdalena Endomiro, geb. Busch, erhielt. Da Täuflinge damals jeweils einen Paten und eine Patin erhielten, konnte Maria Magdalena Endomiro nicht selbst als zweite Patin eingesetzt werden. Deswegen wurde sie durch ihren Mann vertreten, der entgegen seiner Vornamen Wilhelm Liborius im Taufeintrag die Vornamen des Fürsten Wilhelm Anton trug.[12] Spätestens 1786 hatte sich das Ehepaar Endomiro entfremdet. Wilhelm Liborius Endomiro hatte sich der am 15. Dezember 1751 in der Paderborner Marktkirche getauften Sophia Bölleke,[13] der Tochter eines Hofoboisten, zugewandt. Sophia Bölleke hatte bereits 1782 ein uneheliches Kind von einem Münsteraner Oboisten bekommen.[14] Aus der Beziehung von Sophia Bölleke und Wilhelm Liborius Endomiro ging eine außerehelich geborene Tochter hervor, die die Namen Eva Maria Elisabeth erhielt. Die Patenschaft für das Mädchen übernahmen am 20. Februar 1787 Catharina Elisabeth Ritmann und Bernard Balsers.[15] Sie könnte identisch sein mit einer unverheirateten Frau, die in ihrem Sterbeeitrag vom 22. Juni 1841 im Kirchenbuch von Schloß Neuhaus als Vagabundin Bonafica Bölleke bezeichnet wurde.[16]

Als Wilhelm Liborius Endomiro Vater der unehelichen Tochter wurde, war sein Schutzherr, der Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg, längst verstorben. Dessen Nachfolger Friedrich Wilhelm von Westphalen, der seit 1763 Bischof von Hildesheim war und 1782 auch blieb, als er zusätzlich Paderborner Landesherr wurde, hielt sich mehr in Hildesheim als in Schloß Neuhaus auf. Deswegen steht zu vermuten, dass Wilhelm Liborius Endomiro spätestens mit dem Tod Wilhelm Antons von der Asseburg ein Bediensteter unter vielen im Neuhäuser Schloss geworden war. Zu Ostern 1789 lebte der „Moer Endomiro“ laut Kopfschatzrechnung wie der Hoflakei Vonderforst bei der Familie Kohaupt im Flecken Neuhaus.[17] Wilhelm Liborius Endomiro wird erst wieder am 6. Februar 1798 genannt. An diesem Tag verzeichnet das Neuhäuser Sterberegister seinen Tod im Alter von 45 Jahren.[18] Die Altersangabe dürfte einen Schätzungswert bezeichnen. Vor seinem Tod war er mit den Sakramenten der katholischen Kirche gestärkt worden. Als Maria Magdalena Endomiro am 9. Januar 1817 in Schloß Neuhaus im Alter von 65 Jahren an „Auszehrung“ starb, wird sie als Witwe eines ehemaligen fürstlichen Hofbedienten, „eines Mohren“, bezeichnet.[19]

Fürstbischof Wilhelm Anton von der Asseburg taufte 1764 Wilhelm Liborius Endomiro aus Surinam in der Schlosskapelle der Residenz in Schloß Neuhaus und nahm den Jungen als „Hofmohren“ in seinen Dienst (Hoher Dom zu Paderborn. Fachstelle Kunst des Erzbistums Paderborn, Foto: Ansgar Hoffmann).

2019 erlebte Wilhelm Liborius Endomiros weitgehend fremdbestimmter Lebenslauf eine literarische Würdigung.[20] Im Rahmen des Literatur- und Musikfestes „Wege durch das Land“ unter der Intendanz von Helene Grass und Albert Simons von Bockum-Dolffs erstellte die Leipziger Schriftstellerin Isabelle Lehn eine Auftragsarbeit mit dem Titel „Als ein Präsent aus Surinam“, in der sie Wilhelm Liborius Endomiros Lebensgeschichte, beginnend mit seinem Requiem in der Pfarrkirche von Schloß Neuhaus, aus seiner Perspektive spiegelbildlich rückwärts aufrollte und in seiner vermuteten afrikanischen Heimat enden ließ. Am 13. Juli 2019 trug die Autorin den Text erstmals in einer in Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Paderborn unter Leitung von Christoph Gockel-Böhner durchgeführten Veranstaltung des Literatur- und Musikfestes im Spiegelsaal des Neuhäuser Schlosses vor. Der Spiegelsaal war bewusst als Ort gewählt worden, an dem Wilhelm Liborius Endomiro seinen Dienst als „Hofmohr“ zu leisten hatte und wo er sich mit einem Blick in die Spiegel nach seiner Identität gefragt haben mag.


[1] Zu seiner Lebensgeschichte siehe: Rade, Hans Jürgen: „der damahlen den Mohren mit aus Indien brachte“. Der Eigenbehörige Moritz Renneke aus Delbrück-Westenholz und der Paderborn Hofmohr Wilhelm Liborius Endomiro aus Suriman, in: Westfälische Zeitschrift 166 (2016), S. 267-318. Online verfürgbar unter: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/wz-11805.pdf (zuletzt abgerufen am 15.05.2024).

[2] Nahezu allen Hof- und Hausstätten des Delbrücker Landes sowie ihre Besitzer waren bis zur Bauernbefreiung im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts eigenbehörig. Dies bedeutete, dass der Grund- und Boden wie die Menschen Eigentum eines Grundherrn waren, dem die Menschen in einem definierten Maß dienst- und abgabepflichtig waren. Im Gegenzug besaßen die Menschen ein lebenslanges Versorgungsrecht von ihrem Haus bzw. Hof. Sie waren geschäfts- und erbfähig und konnten sich aus der Bindung freikaufen.

[3] Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Westfalen, B 409 / Fürstbistum Paderborn, Landesherrliche Gerichte, Nr. 178, Bl. 33.

[4] Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Westfalen, B 403 / Fürstbistum Paderborn, Hofkammer, Nr. 1576, Bl. 11-12v.

[5] Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Westfalen, B 501 / Domkapitel Paderborn, Akten, Nr. 2029, Bl. 136.

[6] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=121 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[7] Erzbistumsarchiv Paderborn, Handschriften, Nr. XXVIII, Bl. 70v.

[8] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=187 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[9]Trauungsbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfügbar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-02-H/?pg=48 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[10] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=213 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[11] Sterbebuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-03-S/?pg=73 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[12] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=223 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[13] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10112/KB005-01-T/?pg=240 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[14] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=232 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[15] Taufbuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-01-T/?pg=253 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[16] Sterbebuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1821-1843, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB008-01-S/?pg=149 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[17] Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Westfalen, B 405 / Fürstbistum Paderborn, Geheimer Rat, Nr. 1251, Bl. 2, Hausnr. 29.

[18] Sterbebuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1724-1798, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB003-03-S/?pg=98 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[19] Sterbebuch Schloß Neuhaus, St. Heinrich und Kunigunde 1799-1820, online verfübar unter: https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_10128/KB006-01-S/?pg=94 (zuletzt abgerufen am 13.05.2024).

[20] Lehn, Isabell: Als ein Präsent aus Surinam, Detmold 2019.